Die Abrechnung der von mir erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis der „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GebüH).
Gesetzliche Krankenkassen erstatten prinzipiell keine Heilpraktiker-Behandlungskosten. In welcher Höhe private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen die Kosten übernehmen, entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungspolice. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Rechnungsbetrag auch dann zur Zahlung fällig wird, wenn Ihre Versicherung eine Erstattung (ganz oder teilweise) ablehnt. Selbstverständlich erhalten Sie über die erbrachten Leistungen eine Rechnung oder Quittung.